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VGH Baden-Württemberg, 08.07.2021 - 5 S 1350/21 |
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Streitwert bei einer Klage auf Einsicht in eine Behördenakte
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 52 Abs. 2
Streitwert; Akteneinsicht
- rechtsportal.de
GKG § 52 Abs. 2
Bemessung des Streitwerts bei eine Akteneinsicht - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Klage auf Einsicht in Behördenakte: Streitwert 5.000 Euro!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 23.03.2021 - 9 K 171/21
- VGH Baden-Württemberg, 08.07.2021 - 5 S 1350/21
Wird zitiert von ...
- VG Frankfurt/Oder, 19.12.2022 - 7 K 2167/18
Kostenerstattung im Vorverfahren wegen Akteneinsicht im …
Die der Klägerin auferlegten Kopierkosten bzw. die von ihr erhobene Gebühr nach dem AIG geben nicht das Interesse der Klägerin an der - zuvor nach der Entscheidung des Beklagten nur eingeschränkt gewährten - Akteneinsicht wieder (vgl. etwa VGH BW, Beschluss vom 8. Juli 2021 - 5 S 1350/21 -, juris Rn. 7; SächsOVG…, Beschluss vom 4. Oktober 2012 - 3 E 83/12 -, juris Rn. 3; FG des Saarlandes…, Beschluss vom 1. September 2010 - 2 K 1614/09 -, juris Rn. 6).